Fahrten Wohnung-Dienststelle
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16.10.2008, 14:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.10.2008 15:17 von Clematis.)
Beitrag: #4
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RE: Fahrten Wohnung-Dienstreise
Keine Ahnung wie oft der fährt, unregelmässig, so hab ich das verstanden.
R 37 (2) ist klar, aber der Hinweis, den ich oben zitiert habe, führt die regelmässige Arbeitsstätte aus, so wies ab 2008 in den Richtlinien steht. Jetzt ist die Frage, sind auch die Hinweise für die FinVerw bindend? ----------------- LG Clematis |
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Fahrten Wohnung-Dienststelle - Clematis - 16.10.2008, 14:06
RE: Fahrten Wohnung-Dienstreise - showbee - 16.10.2008, 14:17
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