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Verlustanerkennung
27.06.2007, 15:19
Beitrag: #4
RE: Verlustanerkennung
Ich würde auch Einspruch gegen die Steuerbescheide einlegen.

Die gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärungen hat der Insolvenzverwalter mit großer Wahrscheinlichkeit nicht abgegeben, weil er dafür nicht zuständig ist.

Er ist aber zuständig für den Jahresabschluss der KG und die übrigen Steuererklärungen. Insofern würde ich ihn nochmal wegen der Unterlagen anhauen.

Wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist und der Insolvenzverwalter nicht reagiert, kann versuchen, auf ihn Druck auszuüben, indem man das Insolvenzgericht davon unterrichtet, dass der Insolvenzverwalter dringende Anfragen der Gesellschafter ignoriert.

Möglicherweise heißt es ja beim Insolvenzverwalter: Land unter. Alles schon vorgekommenBig Grin

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Verlustanerkennung - zaunkönig - 26.06.2007, 14:55
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