Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
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16.10.2008, 09:42
Beitrag: #5
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RE: Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
Vermute: Satz 6
"§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ist erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen anzuwenden." |
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