Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
16.10.2008, 09:23
Beitrag: #3
RE: Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung
meyer schrieb:1. Bei Erwerb bis 2008 keine steuerliche Erfassung, da ein Vermögenszuwachs auf der privaten Vermögensebene vorliegt.

2. Eine Rückzahlung ist zudem kein Veräußerungsvorgang. Selbst bei Realisierung innerhalb eines Jahres nach Erwerb daher kein § 23 EStG a. F.

3. Gleicher Vorgang ist steuerpflichtig nach § 20 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG n. F, sofern die Forderung nach dem 31.12.2008 erworben wurde (wegen Anwendungsregelung in § 52a EStG).

Gegenstimmen?

Keine Gegenstimme.
Exakt gleichen Fall habe ich mit exakt gleichem Ergebnis vor einigen Monaten so gelöst.

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ertrag aus Rückzahlung von unter Nennwert erworbener Forderung - phönix - 16.10.2008 09:23

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 7 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation