Verlustanerkennung
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27.06.2007, 00:05
Beitrag: #3
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RE: Verlustanerkennung
Hallo,
zunächst einmal Danke für die Antwort. Bestätigt meine Überlegungen und macht ein Handeln aufgrund BFH-Urteil notwendig. Die Feststellungsbescheide sind lediglich geschätzt aber ohne Vermerk der Vorläufigkeit oder Nachprüfung. Würden ja somit bestandskräftig. Die spätere Abgabe einer Feststellungserklärung sollte ja dann nicht mehr zu einer Änderung führen, wobei ich mir hier auch nicht sicher bin, da die Finanzverwaltung mit nachträglichen Tatsachen konfrontiert würde (schließlich wissen die bisher lediglich dass es das Unternehmen gibt, und dass war es auch schon. Eine eigenständige steuerliche Beurteilung kann nicht erfolgt sein?). Leider führt der eingestellte Link auf eine anmeldepflichtige Seite. Daher hier ein Link zum Urteil, der offen zugänglich ist: BFH vom 24.8.2004 - VIII R 14/02 Vielleicht noch jemand mit einem Lösungsgedanken? ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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Verlustanerkennung - zaunkönig - 26.06.2007, 14:55
RE: Verlustanerkennung - Petz - 26.06.2007, 21:39
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 27.06.2007 00:05
RE: Verlustanerkennung - Vorwitzig - 27.06.2007, 15:19
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 27.06.2007, 15:52
RE: Verlustanerkennung - Petz - 30.06.2007, 08:58
RE: Verlustanerkennung (vorsicht: der thread ist aus 2007!) - Catja - 31.05.2011, 17:46
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 30.06.2007, 11:36
RE: Verlustanerkennung - Petz - 30.06.2007, 13:12
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 12.07.2007, 16:46
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 31.05.2011, 18:44
RE: Verlustanerkennung - Catja - 31.05.2011, 18:56
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