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Verlustanerkennung
26.06.2007, 21:39
Beitrag: #2
RE: Verlustanerkennung
Bei der GmbH hat das FA jedenfalls recht, die befindet sich ja im BV der KG.

§ 17 gilt nur nur für PV, siehe R 17 (1) EStR.

Ich habe mal gelernt, dass Feststellungsbescheide bei einer insolventen KG nicht mehr erlassen werden, siehe auch dieses BFH-Urteil.

ESt-Bescheide können also nicht mehr nach § 175 Nr. 1 AO geändert werden, da keine Feststellungen mehr erfolgen werden.

Also bleibt notfalls nur der Einspruch gegen den ESt-Bescheid, aber die Frage ist natürlich, was will man da geltend machen ?

Und wie ?

Da habe ich auch keine Lösung......
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Verlustanerkennung - zaunkönig - 26.06.2007, 14:55
RE: Verlustanerkennung - Petz - 26.06.2007 21:39
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