Verlustanerkennung
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26.06.2007, 21:39
Beitrag: #2
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RE: Verlustanerkennung
Bei der GmbH hat das FA jedenfalls recht, die befindet sich ja im BV der KG.
§ 17 gilt nur nur für PV, siehe R 17 (1) EStR. Ich habe mal gelernt, dass Feststellungsbescheide bei einer insolventen KG nicht mehr erlassen werden, siehe auch dieses BFH-Urteil. ESt-Bescheide können also nicht mehr nach § 175 Nr. 1 AO geändert werden, da keine Feststellungen mehr erfolgen werden. Also bleibt notfalls nur der Einspruch gegen den ESt-Bescheid, aber die Frage ist natürlich, was will man da geltend machen ? Und wie ? Da habe ich auch keine Lösung...... |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verlustanerkennung - zaunkönig - 26.06.2007, 14:55
RE: Verlustanerkennung - Petz - 26.06.2007 21:39
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 27.06.2007, 00:05
RE: Verlustanerkennung - Vorwitzig - 27.06.2007, 15:19
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 27.06.2007, 15:52
RE: Verlustanerkennung - Petz - 30.06.2007, 08:58
RE: Verlustanerkennung (vorsicht: der thread ist aus 2007!) - Catja - 31.05.2011, 17:46
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 30.06.2007, 11:36
RE: Verlustanerkennung - Petz - 30.06.2007, 13:12
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 12.07.2007, 16:46
RE: Verlustanerkennung - zaunkönig - 31.05.2011, 18:44
RE: Verlustanerkennung - Catja - 31.05.2011, 18:56
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