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Verlustanerkennung
26.06.2007, 14:55
Beitrag: #1
Verlustanerkennung
Hallo,

die meisten wissen ja, dass ich ein wenig aus der Routine raus bin. Daher brauche ich mal für einen Fall ein wenig geistige Auffrischung.

Steuerpflichtiger S hat in 2005 folgende steuerpflichtigen Einnahmen:

1. Vermietungseinkünfte
2. Einkünfte als Kommanditist einer GmbH & Co. KG
3. Keine Einkünfte aus GmbH

GmbH & Co. KG sowie Komplementär-GmbH werden Anfang 2005 gegründet. Durch betrügerische Machenschaften erfolgt Ende 2005 Insolvenzantrag der KG als auch der GmbH. Die Insolvenz der GmbH wird Anfang 2006 mangels Masse gar nicht erst eröffnet. Ob Vermögenswerte bei der KG vorhanden sind oder sein werden ist unbekannt.

Der Insolvenzverwalter hat sich alle Unterlagen gegriffen. Ob Steuererklärungen abgegeben wurden ist unbekannt, da der Insolvenzverwalter nie zu sprechen war und ist.

Es liegen Feststellungsbescheide der KG für die Jahre 2005 und 2006 vor, mit dem Ergebnis 0, aufgrund Schätzung nach § 162 AO.

S hat in 2005 folgende Verluste geltend gemacht:

Verlust GmbH-Anteil
Verlust Bürgschaftsinanspruchnahme Kontokorrentkredit KG


Der ESt-Bescheid 2005 sieht die Verlustanerkennung nicht vor mit folgendem Hinweis:

"Zahlungen/Sonderbetriebsausgaben im Zusammenhang mit dem Untergang/Betriebsaufgabe der GmbH & Co. KG sind im einheitlichen und gesonderten Feststellungsverfahren der GmbH & Co. KG festzustellen. Der Feststellungsbescheid ist dann Grundlagenbescheid für die Einkommensteuer. Das gilt auch für den Untergang der Anteile an der Komplementär-GmbH, da die Anteile an der Komplementär GmbH zwingend notwendiges Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten der GmbH & Co. KG und entsprechend in der Sonderbilanz des Kommanditisten zu aktivieren sind.
Sobald der entsprechende Grundlagenbescheid vorliegt, wird der Einkommensteuerbescheid von amtswegen erlassen. Die bisher vorliegende Mitteilung lautet über 0 €."

1. Frage: Steckt da jetzt noch irgendeine sachliche oder zeitliche Falle im momentanen Veranlagungsverfahren, bei dem die Verluste untergehen könnten?

2. Frage: Für 2005 dürfte die KG einen geringen Gewinn erwirtschaftet haben, für 2006 in jedem Fall einen Verlust. Wie nun die Veranlagung durchführen, wenn man nicht an die Unterlagen herankommt?
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Verlustanerkennung - zaunkönig - 26.06.2007 14:55
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