Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
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06.10.2008, 17:03
Beitrag: #15
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Petz schrieb:Ein Gewerbetreibender kann sich immer rausreden, er habe "versehentlich" falsch gebucht oder sonstige Ausreden, kennen wir doch alle. In den meisten Fällen wird doch kein Strafverfahren eingeleitet. Hallo, es geht doch nicht um Bestrafung. Es geht um korrekte Steuererhebung. Dem fiskalischen Ergebnis ist es einerlei warum der Steuerzahler beschi**** hat und ob er überführt wird. Bei Arbeitnehmern existiert aber faktisch keine Möglichkeit die Steuern korrekt zu erheben, da § 164 AO nicht genutzt wird und man auf Nachweis der Steuerhinterziehung/Verkürzung angewiesen ist um die bestandskräftigen Bescheide zu ändern. Mfg showbee |
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