Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
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06.10.2008, 17:00
Beitrag: #14
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
zaunkönig schrieb:Es gibt sinnvolle Anfragen und weniger sinnvolle Anfragen. Diese gehört wohl zu den letzteren. Außer einer Menge Arbeit, Frust bei denjenigen die sie bearbeiten müssen und mangelndem Informationsrücklauf bei den Anfragenden wurde kein sinnvoller Mehr- oder Informationswert geschaffen. Doch, der Regierung und der ihr nachfolgenden Bundesfinanzverwaltung und ggf. den Landesfinanzverwaltung wird vorgezeigt, dass die aktuellen Regelungen einen verfassungswidrigen Zustand implizieren. Nichts anderes führte zur Verfassungswidrigkeit des alten § 23 EStG und noch früher zur Verfassungswidrigkeit der Zinsbesteuerung. Das Verfahren muss die Durchsetzung des materiellen Rechts gewährleisten. Tut es das nicht, hat man den Dummensteuererffekt. Den Rest hab ich mal gelöscht. Zaunkönig, dir sollte klar sein, dass solche Anfragen das Fachpersonal beschäftigen wird. Im Bundestag und auch in der Regierung arbeiten Menschen die nur mit Steuer- und Finanzrecht befasst sind. Dazu das ganze BMF. Jeder ist für seinen Murks verantwortlich. Die Steuerabteilungen des BMF können nichts für irgendwelche dumme Bänker. Ich wüsste auch nicht, was das BMF für den Datenklau bei der "Rosa Riese" AG kann. Solches Gerede ist Frustgerede und erinnert mich mehr an "Stammtischparolen" wo "die da Oben" eine Hand voll Politiker sind die für alles Negative im Staat verantwortlich sind. Der Staat soll möglichst alles Unheil von einem abhalten, aber sobald er sich eingreifend nähert wird er verteufelt... |
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