Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
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06.10.2008, 16:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.10.2008 17:01 von Petz.)
Beitrag: #13
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Zonk ?
Ich sehe keinen. Ein Gewerbetreibender kann sich immer rausreden, er habe "versehentlich" falsch gebucht oder sonstige Ausreden, kennen wir doch alle. In den meisten Fällen wird doch kein Strafverfahren eingeleitet. Ein Arbeitnehmer hat keine Ausreden, wenn er erwischt wird. Auch wenn ich mich wiederhole: Dem BMF sind Selbsterklärungssteuern am liebsten, die befürworten die Abschaffung aller Veranlagungssteuern. Das lässt sich politisch nur nicht durchsetzen, man denke an den Aufschrei bei der Abschaffung der Vermögensteuer. |
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