Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
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06.10.2008, 16:52
Beitrag: #10
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
*muuuaaahhhh* das ist doch das Ziel dieser Anfragen, Bloßstellung! Es geht doch hier nur darum, dass das Verfahrensrecht nicht hinreichend an die Bedingungen von ELSTER angepasst wurde. Beleglose ELSTER-EStE öffnet dem Beschiß Tür & Tor. Das ist nicht anders als früher mit der "Dummensteuer" auf Spekulationsgewinne. Dumm ist der, der nur den Pauschbetrag in Anspruch und nicht einfach Ausgaben dazuspinnt.
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