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Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
24.09.2008, 09:30
Beitrag: #12
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo,

ja, ich würde auch den Nettoausweis wählen. Kurze Erläuterung im Anhang noch vornehmen und fertig.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen? - tolledeu - 24.09.2008 09:30

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