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Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
24.09.2008, 09:04
Beitrag: #10
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo,

die Bewertung erfolgt in der Regel ja erst mit Erstellung der Bilanz zum Ende des Wirtschaftsjahres. Unter diesem Gesichtspunkt bin ich der Meinung muss bei der Darlehnsausreichung der volle Betrag gebucht werden und zum Jahresende erfolgt die Bewertung und eine Teilwert-Afa. In den Folgejahren erfolgt eine Zuschreibung.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen? - tolledeu - 24.09.2008 09:04

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