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Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
23.09.2008, 16:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2008 16:35 von tolledeu.)
Beitrag: #8
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
showbee schrieb:bzw. oder meinste du eine Einzelwertberichtigung die mit negativem Betrag direkt bei den Forderungen ausgewiesen wird?

Hallo,

m.E. ist nicht abzuzinsen. Ich denke hier liegt kein verdecktes Kreditgeschäft vor. Es wird ein Arbeitnehmerdarlehn gewährt. Der Zinsverlust wird durch die Arbeitsleistung kompensiert.

In diesen Fällen hat die Rechtsprechung eine Teilwertabschreibung abgelehnt:

-Bei unverzinslichen Darlehen an Arbeitnehmer. Diese haben hierfür zwar keine konkrete Gegenleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber verbessert hierdurch aber die Arbeitsbereitschaft und das Betriebsklima;

Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 24.01.1990 I R 157/85/I R 145/86, BStBl II 1990, 639

Literatur

Hoffmann in: Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht, § 6 Rz. 644 m.w.N. zu kritischen Stimmen in der Literatur und zum handelsrechtlichen Erfordernis der Abzinsung


Also 100`voll in die (Steuer)Bilanz und schön geldwerten Vorteil buchen.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen? - tolledeu - 23.09.2008 16:16

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