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Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
23.09.2008, 15:00
Beitrag: #6
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Catja schrieb:Also, - meine Uralt-Ausgabe der grünen Reihe bucht den "Zinsbetrag" auf PRAP und löst das dann jährlich gegen Zinserträge auf.


Also du meinst, die Forderung wird trotz Abwertung mit dem Nettowert ausgewiesen, versteh ich dich richtig?

Also bsp.

100.000 Nennwert, Barwert 58.000, TWMinderung 42.000

100.000 Forderung an Bank (bsp. Darlehen an Arbeitnehmer)
42.000 Aufwand TWMind. an pRAP

und dann p.a. xxxx Euro pRAP an Erträge aus Zuschr. Ford.?


Verträgt sich das noch mit der Klarheit? Muss dann der pRAP im Anhang erläutert werden? Steht noch was in der grünen Reihe? Mein Rewe-Buch für Fachangestellte behandelt den Fall leider nicht.

Danke sagt,

showbee
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RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen? - showbee - 23.09.2008 15:00

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