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Kinderbetreuungskosten
22.06.2007, 18:51
Beitrag: #3
RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:"Aufwendungen für Kinderbetreuung durch einen Angehörigen des Steuerpflichtigen können nur berücksichtigt werden, wenn den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, tatsächlich so auch durchgeführt werden und die Leistungen nicht üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden."
Zitat:Liegt hier ein sozialpflichtiges AN/AG-Verhältnis vor und müßte mindestens ein Minijob bei der Knappschaft angemeldet werden?

Dies habe ich nicht so aus dem BMF-Schreiben erlesen. siehe Rz 2.
Ich auch nicht, dafür sehe ich auch keinen Grund. Aber wenn es so auch im Bescheid akzeptiert wurde, warum die Nachfrage?

Weil ich die gleiche Frage in entsprechenden Foren gestellt habe und eine negative Antwort erhielt.

Gleichzeitig hatte ich bei der Knappschaft angerufen und ebenfalls eine negative Antwort erhalten. (Wer als AG steuerlich bei KBK auftritt muß auch als AG bei der Oma auftreten.)

Negativ=sozialversicherungspflichtig

Deshalb wurde ich eben stutzig.

Also 2007 genauso verfahren.

Danke Opa.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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RE: Kinderbetreuungskosten - Opa - 22.06.2007, 17:48
RE: Kinderbetreuungskosten - Hans-Christian - 22.06.2007 18:51

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