Kinderbetreuungskosten
|
22.06.2007, 18:51
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Kinderbetreuungskosten
Opa schrieb:"Aufwendungen für Kinderbetreuung durch einen Angehörigen des Steuerpflichtigen können nur berücksichtigt werden, wenn den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, tatsächlich so auch durchgeführt werden und die Leistungen nicht üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden." Weil ich die gleiche Frage in entsprechenden Foren gestellt habe und eine negative Antwort erhielt. Gleichzeitig hatte ich bei der Knappschaft angerufen und ebenfalls eine negative Antwort erhalten. (Wer als AG steuerlich bei KBK auftritt muß auch als AG bei der Oma auftreten.) Negativ=sozialversicherungspflichtig Deshalb wurde ich eben stutzig. Also 2007 genauso verfahren. Danke Opa. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Kinderbetreuungskosten - Hans-Christian - 22.06.2007, 15:59
RE: Kinderbetreuungskosten - Opa - 22.06.2007, 17:48
RE: Kinderbetreuungskosten - Hans-Christian - 22.06.2007 18:51
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste