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Sonder-AfA, Pool u.a.
19.09.2008, 08:23
Beitrag: #2
RE: Sonder-AfA, Pool u.a.
Hi .-)

Hast Du jetzt nur 25 Rechner gekauft, oder auch pro gerät 1 Monitor, tastatur etc???

In § 6 Abs 2 EStG heisst es : "Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind,..."

und weiter ...:" Ein Wirtschaftsgut ist einer selbstständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind"

in § 6 Abs. 2a EStG fehlt genau der weitere Zusatz.

Der BFH hat entschieden, dass die Peripheriegeräte einer PC-Anlage (Monitor, Drucker, Scanner etc.) in der Regel keine geringwertigen WG i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG ( alte Fassung ) sind (da nicht selbstständig nutzungsfähig), sodass die Anschaffungskosten nicht im Jahr der Anschaffung in voller Höhe geltend gemacht werden können (BFH Urteile vom 10.3.2004, VI R 91/00, BFH/NV 2004, 1241 und vom 15.6.2004, VIII R 42/03, BFH/NV 2004, 1527).


M.E. müsste dass dann doch auch für das Rechnergehäuse samt Innenleben gelten, da diees ohne die Peripherieeräte auch keiner selbstständigen Nutzung fähig ist....da fehlt einfach der Monitor, die Tastatur etc.

Dann würde ich den Spass einfach über 3 Jahre abschreiben und den Sammelposten vergessen können.

We denken denn die anderen darüber ?? ( Das ist bisher nur so ine Überlegung vonmir gewesen)

lg, Jive
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Nachrichten in diesem Thema
Sonder-AfA, Pool u.a. - tolledeu - 18.09.2008, 11:35
RE: Sonder-AfA, Pool u.a. - Jive - 19.09.2008 08:23

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