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Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
18.09.2008, 15:38
Beitrag: #11
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Petz schrieb:
Vorwitzig schrieb:Meines Wissens hat der Beamte unabhängig davon, wie er für die andere Hälfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht übernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.
Nein, die Beihilfe springt nur dann ein, wenn man privat versichert ist.

Wo steht denn das?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten - Vorwitzig - 18.09.2008 15:38

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