Kinderbetreuungskosten
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22.06.2007, 17:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.06.2007 17:49 von Opa.)
Beitrag: #2
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RE: Kinderbetreuungskosten
"Aufwendungen für Kinderbetreuung durch einen Angehörigen des Steuerpflichtigen können nur berücksichtigt werden, wenn den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, tatsächlich so auch durchgeführt werden und die Leistungen nicht üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden."
Zitat:Liegt hier ein sozialpflichtiges AN/AG-Verhältnis vor und müßte mindestens ein Minijob bei der Knappschaft angemeldet werden?Ich auch nicht, dafür sehe ich auch keinen Grund. Aber wenn es so auch im Bescheid akzeptiert wurde, warum die Nachfrage? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Kinderbetreuungskosten - Hans-Christian - 22.06.2007, 15:59
RE: Kinderbetreuungskosten - Opa - 22.06.2007 17:48
RE: Kinderbetreuungskosten - Hans-Christian - 22.06.2007, 18:51
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