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Sonder-AfA, Pool u.a.
18.09.2008, 11:35
Beitrag: #1
Sonder-AfA, Pool u.a.
Hallo an alle,

sitze gerade an meiner ersten Bilanz 2008 und stoße jetzt auf Fragen die natürlich erst bei der praktischen Arbeit auftauchen. Ich hätte gerne mal ein Feedback. Abweichendes WJ zum 30.06.2008

1. -in 2006 Ansparrücklage für mehrere WG gebildet ( AHK jeweils ca. 650,- EUR) in Höhe von 4.000,- EUR. In 2008 im April angeschafft 25 PC a 649,- EUR.

1.Frage: WG sind im Pool Afa 5 Jahre kann ich trotzdem Sonder-AFA nehmen, ich denke ja.

2.Frage: Es gibt IZ auf diese WG, Vorraussetzung ist u.a. eine 5-jährige Zugehörigkeit zum BV. Meinen Pool fasse ich ja nicht mehr an, alle Abgänge werden ja nicht im AV vorgenommen es wird ja so getan als sei alles über den Zeitraum da. Gilt das auch für die IZ? Wird bei Pool-WG automatisch die fünfjährige Zugehörigkeit unterstellt? Ich denke nein.

3. Frage: Was ist mit der Sonder-AFA im Poolbereich wenn ich auch hier tatsächlich nicht das eine Jahr der Zugehörigkeit einhalte? Es bleibt wie es ist? Es ist ein rückwirkendes Ereignis? Oder Änderung im Jahr des Abgangs?

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Nachrichten in diesem Thema
Sonder-AfA, Pool u.a. - tolledeu - 18.09.2008 11:35
RE: Sonder-AfA, Pool u.a. - Jive - 19.09.2008, 08:23

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