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Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
18.09.2008, 10:33
Beitrag: #6
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Meines Wissens hat der Beamte unabhängig davon, wie er für die andere Hälfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht übernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.

Unabhängig davon finde ich aber auch, dass das System der GKV ungerecht ist. Alles, was nicht pflichtversichert ist, wird ausgeblutet.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten - Vorwitzig - 18.09.2008 10:33

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