Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
|
18.09.2008, 10:33
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Meines Wissens hat der Beamte unabhängig davon, wie er für die andere Hälfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht übernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.
Unabhängig davon finde ich aber auch, dass das System der GKV ungerecht ist. Alles, was nicht pflichtversichert ist, wird ausgeblutet. Beste Grüße Vorwitzig |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste