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Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
17.09.2008, 22:00
Beitrag: #2
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Rz 54 und Rz 56 widersprechen sich nicht.

Genauer wird das in Rz 55 ausgeführt.

Ein Beamter hat immer Anspruch auf Beihilfe, ob er sie tatsächlich in Anspruch nimmt, spielt dabei keine Rolle.

Mit Abschnittsbesteuerung hat das auch nichts zu tun, sondern mit

a) Überlastung der Rb-Stellen und/oder

b) Unwissenheit der Bearbeiter
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RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten - Petz - 17.09.2008 22:00

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