Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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04.09.2008, 23:06
Beitrag: #13
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RE: # 10: Solidaritätszuschlag
Hallo,
aber genau darum geht es doch. Das BVerfG hat eben in seinem ersten Urteil festgestellt, dass der SolZ eben keine Steuer ist. Wäre er eine, müsste der Bund einen Teil der Einnahmen an die Länder abgeben. Und kommt das BVerfG eben zu der Überzeugung, dass hier inzwischen eine Steuer erhoben wird, dann müsste es die Bundesregierung auffordern den SolZ aufzuheben, da er eben lediglich als Ergänzungsabgabe und nicht als Steuer geplant ist. Denn eine Ergänzungsabgabe kann lediglich auf einen beschränkten Zeitraum begrenzt erhoben werden. Und hier hat das BVerfG sogar die Verpflichtung zu überprüfen, ob eben durch die Dauerhaftigkeit der Erhebung eben doch eine Steuer durch die Hintertür erhoben wird. Denn für die Erhebung einer Steuer fehlt es an der gesetzlichen Grundlage. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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