Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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04.09.2008, 14:04
Beitrag: #12
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RE: # 10: Solidaritätszuschlag
zaunkönig schrieb:Kommt das BVerfG aber zu dem Ergebnis, dass das SolZG noch nicht verfristet ist, muss es prüfen inwieweit die Mitteleinnahmen tatsächlich noch dem ursprünglichen Gesetzesgedanken bei der Einführung entsprechen. Und da ist der "Knackpunkt", der das zum Scheitern bringen kann. Hi! Muss oder kann das BVerfG das prüfen? m.E. steht dem § 8 Bundeshaushaltsordnung und dessen Nonaffektationsprinzip entgegen. Alle Einnahmen dienen zur Deckung aller Ausgaben. Der SolZ ist eine normale Bundessteuer, daran ändert auch die Eigenschaft als "Ergänzungsabgabe" m.E. nichts. Bleibt abzuwarten, habe gerade keinen Kommentar zu § 8 BHO vor Ort. Gruß, showbee |
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