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Zuordnungszeitpunkt VSt
04.09.2008, 11:02
Beitrag: #19
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Lemgun schrieb:
zaunkönig schrieb:Also müsste ich als Unternehmer im Grundsatz immer eine rein unternehmerische Nutzung erklären. Denn die Berichtigung der Vorsteuer für diesen Fall ist ja vom Gesetzgeber vorgesehen.

Auf Vortragsveranstaltungen, die ich besucht habe, wird genau das empfohlen... Allerdings ist dann eine Entnahme / ein Verkauf umsatzsteuerpflichtig. Solange keine Wertsteigerung zwischen dem Zeitpunkt der Zuordnung zum Unternehmensvermögen und dem Zeitpunkt Verkauf / Entnahme eintritt, bleibt es per Saldo ja ein Nullsummenspiel.

Ja, dann entnimmt man eben nicht, sondern ändert nach 8 Jahren die Verwendungsabsicht von 100% steuerpflichtig auf 100% steuerfrei korrigiere für zwei Jahre den VSt-Anspruch und entnehme dann auch steuerfrei.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

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Zuordnungszeitpunkt VSt - tolledeu - 23.04.2008, 11:10
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