Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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04.09.2008, 08:29
Beitrag: #9
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RE: # 10: Solidaritätszuschlag
@phönix: ja, das scheint hier ein problem zu sein. habe jetzt nicht die begründung der FG Klage gelesen, aber hier muss man zwangsläufig in die normenkontrollklage, weil für eine verfassungsbeschwerde die beschwer in grundrechten/grundrechtsgleichen rechten fehlen wird, wenn man sich nicht schnöde auf Art. 3 GG beruft sondern die unzureichende verteilungsgerechtigkeit der mittel anprangert. nur die normenkontrollklage kann auch hier "monieren". allerdings muss der kläger und das FG dann überzeugend vortragen. dass sich die verfassungswidrigkeit dann auf den rechtsstreit auswirkt steht dann außer frage (wenn SolzG nichtig, dann keine belastung, egal aus welchen nichtigkeitsgründen). problem ist hier jedoch, dass der Soli nach GG dem bund allein zusteht und er entscheidet, was er macht. es geht hier nichtmal um eine tatsächliche verteilungsfrage zwischen bund & land, wenn ich das richtig sehe. im ergebnis zielt die klage dann auf unzureichende/fehlerhafte haushaltsführung hinaus. hier hat das BVerfG m.E. schon mehrfach entschieden. man müsste hier schon die zweckgebundenheit des SolI nachweisen und zugleich nachweisen, dass die verwendung der mittel durch den bund zumindest willkürlich nicht dem zweck folgen.
aussicht auf erfolg? kaum! |
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