Teilleistungen und Vorsteuerabzug
|
03.09.2008, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 13:05 von Lemgun.)
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug
Ergibt sich m.E. auch aus § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG:
Zitat:(1) 1Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: Die Abschlagszahlungen sind keine Teilleistungen nach Satz 1, das ist nur denkbar, wenn für einzelne trennbare Bauabschnitte die Abnahme nach BGB seitens des Auftraggebers erfolgt ist und diese dann getrennt abgerechnet werden, dann wäre insoweit die Leistung i.S. Satz 1 erbracht und der Vorsteuerabzug vornehmbar. In Ihrem Fall würde ich also dem Finanzamt leider Recht geben müssen. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Teilleistungen und Vorsteuerabzug - Keaton - 24.07.2008, 15:29
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - lieschenmueller - 24.07.2008, 15:50
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - Keaton - 24.07.2008, 16:01
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - showbee - 24.07.2008, 17:35
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - Keaton - 25.07.2008, 06:59
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - Catja - 24.07.2008, 19:05
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - showbee - 25.07.2008, 09:21
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - Lemgun - 03.09.2008 12:59
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 6 Gast/Gäste