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Teilleistungen und Vorsteuerabzug
03.09.2008, 12:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 13:05 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug
Ergibt sich m.E. auch aus § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG:

Zitat:(1) 1Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. 2Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. 3Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;

Die Abschlagszahlungen sind keine Teilleistungen nach Satz 1, das ist nur denkbar, wenn für einzelne trennbare Bauabschnitte die Abnahme nach BGB seitens des Auftraggebers erfolgt ist und diese dann getrennt abgerechnet werden, dann wäre insoweit die Leistung i.S. Satz 1 erbracht und der Vorsteuerabzug vornehmbar. In Ihrem Fall würde ich also dem Finanzamt leider Recht geben müssen.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - Lemgun - 03.09.2008 12:59

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