Zuordnungszeitpunkt VSt
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03.09.2008, 12:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 12:43 von Lemgun.)
Beitrag: #18
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
zaunkönig schrieb:Also müsste ich als Unternehmer im Grundsatz immer eine rein unternehmerische Nutzung erklären. Denn die Berichtigung der Vorsteuer für diesen Fall ist ja vom Gesetzgeber vorgesehen. Auf Vortragsveranstaltungen, die ich besucht habe, wird genau das empfohlen... Allerdings ist dann eine Entnahme / ein Verkauf umsatzsteuerpflichtig. Solange keine Wertsteigerung zwischen dem Zeitpunkt der Zuordnung zum Unternehmensvermögen und dem Zeitpunkt Verkauf / Entnahme eintritt, bleibt es per Saldo ja ein Nullsummenspiel. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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