Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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03.09.2008, 09:49
Beitrag: #4
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RE: # 10: Solidaritätszuschlag
Opa schrieb:Dem BdSt geht es nicht nur um reine steuerl. Sachverhalte die Unternehmen und priv. Bürger betreffen, sondern auch und eigentlich noch mehr, um die Ausgaben des Staates, die ja nunmal aus Steuergeldern vorgenommen werden, und damit auch um die Aufteilung Gemeinden/Länder/Bund. Ist der BDSt denn eigentlich "beschwert" in dem Sinne, dass die Klage zulässig ist? phönix schönen Tag noch phönix |
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