Diskussion zu # 10: Solidaritätszuschlag
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02.09.2008, 15:01
Beitrag: #2
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RE: # 10: Solidaritätszuschlag
Hallo,
beim letzten Verfahren sollter der Soli weg, wegen der bestehenden Langjährigkeit und der damit verbundenen Einführung einer zusätzlichen dauerhaften und versteckten Steuer. Da waren dem BVerfG die paar Jahre noch nicht lange genug. Die Klage jetzt richtet sich am Verteilungsmaßstab zwischen Bund und Ländern. Der BdStZ ist der Meinung, dass die Länder einen höheren Anteil am Aufkommen des SolZ beanspruchen können. Dabei ist natürlich immer noch der fortwährend anhaltende Erhebungszeitraum die Grundlage. Jetzt aber basierend auf das Festsetzungsjahr 2007. Mich hat lediglich gewundert, das ausgerechnet der BdStZ die Klage führt bzw. unterstützt. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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