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� 175 AO und Unterhalt
28.08.2008, 12:05
Beitrag: #8
RE: � 175 AO und Unterhalt
Zitat:Festsetzungsfrist beginnt bei r�ckwirkenden Ereignis erst mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem das r�ckwirkende Ereignis eingetreten ist.
AO ist zwar nicht gerade mein Steckenpferd, aber das r�ckwirkende Ereignis war doch wohl 1993 (Zustimmung/Unterschrift Anlage U). Wenn es jetzt erst 15 Jahre sp�ter auch beantragt wird, ist die Festsetzungsfrist doch wohl abgelaufen. Oder?
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� 175 AO und Unterhalt - Kiharu - 27.08.2008, 10:54
RE: � 175 AO und Unterhalt - Opa - 27.08.2008, 13:44
RE: � 175 AO und Unterhalt - Kiharu - 27.08.2008, 15:00
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RE: � 175 AO und Unterhalt - Opa - 28.08.2008 12:05
RE: � 175 AO und Unterhalt - Kiharu - 28.08.2008, 17:52

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