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Betriebspr�fung Gastst�tte
27.08.2008, 07:57
Beitrag: #8
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
Da muss ich eine Anekdote loswerden: Ein Kneiper wurden ebenso gepr�ft (Zeitr�ume bevor ich aktiv wurde!). Es gab Nachbelastungen, weil Eigenverzehr und Privatentnahmen nicht korrekt aufgezeichnet wurden. Ebenso wurde die Kassenbuchhaltung ger�gt. In den folgenden Jahr (ich hatte nun die 4/3Rng zu erstellen) fand ich dann im Z-Bericht bzw. im Kassenbuch ALLES! Der Z-Bericht beinhaltete Privatentnahmen, Privatverzehr, entnommene Zigaretten, aber auch Anzahlungen die auf dem Bankkonto eingingen. Er hatte kurzerhand allen "fehlenden" Posten einen Artikel in seiner Registrierkasse zugeordnet. Die Augen des Pr�fers h�tt ich gern gesehen, "leider" fand keine Anschlusspr�fung f�r die folgenden 3 Jahre statt. Merke: Registrierkasse ist kein Allheilmittel!
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RE: Betriebspr�fung Gastst�tte - showbee - 27.08.2008 07:57

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