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Betriebsprüfung Gaststätte
26.08.2008, 22:54
Beitrag: #7
RE: Betriebsprüfung Gaststätte
Hallo,

dann frag einfach mal den Prüfer, ob er in der Lage ist die Gesetzesnorm vorzulegen, die den Unternehmer verpflichtet eine elektronische Kasse zu führen bzw. alle Umsätze über die elektronische Kasse zu führen.

Alles was der Prüfer verlangen kann ist ein Umsatzbuch. Und die Auflage ist mit dem Zählprotokoll erfüllt (zumindest verstehe ich das Zählprotokoll im Sinne der Vorschrift).

Dem Guten laufen die Dollarzeichen durch die Augen und er denkt an ein wunderschönes Mehrergebnis durch Hinzuschätzung. Das ist schlicht alles.
Wenn er der Meinung ist, dass hier etwas nicht passt, liegt die Beweislast bei ihm. Der Mandant kann jedenfalls eine Dokumentation vorlegen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Betriebsprüfung Gaststätte - zaunkönig - 26.08.2008 22:54

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