Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
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26.08.2008, 20:54
Beitrag: #7
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Opa schrieb:[...]und eine spätere Änderung ist damit nicht möglich, da (wie gesagt) keine Änderungsvorschrift greifen könnte. Entweder ein Beleg wird zur Bearbeitung angefordert, oder nicht. Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, ist eben Ende, egal ob per Elster übermittelt oder in Papierform.Schon mal an neue Tatsachen gedacht? Ein nicht vorgelegter Beleg ist schließlich dem FA bei der Veranlagung nicht bekannt. Dass normalerweise der Standardarbeitnehmerfall nie mehr angefasst werden wird, steht auf einem anderen Blatt. |
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