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Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)?
21.08.2008, 20:34
Beitrag: #2
RE: Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)?
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter ...

Aber wenn du bedenken hast, mach doch einfach 2 Buchungen aus der einen.

Im Übrigen (ohne nachzulesen) würde sich mein Bauchgefühl Deiner Sichtweise anpassen Tongue

lg, Jive
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RE: Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)? - Jive - 21.08.2008 20:34

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