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Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
21.08.2008, 16:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2008 16:05 von Opa.)
Beitrag: #6
RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster?
Zitat:Der Text erscheint nur dann im Bescheid, wenn von der Elster-Erklärung abgewichen wurde.
Das ist nicht wahr, der Text steht in jedem Bescheid, zumindest hier in SN.

Zitat:Die Frage ist nur, werden Steuerfälle von AN mit Elster ohne Beleg tatsächlich später überprüft? Bzw. wieviele Fälle werden unter VdN erlassen?
Seit es möglich ist (Anfang 2005) sende ich alle Erklärungen in authentifizierter Form zum FA (ein paar Hundert p.a.), es wurde bisher nicht ein Bescheid deshalb unter VdN gestellt und eine spätere Änderung ist damit nicht möglich, da (wie gesagt) keine Änderungsvorschrift greifen könnte. Entweder ein Beleg wird zur Bearbeitung angefordert, oder nicht. Wenn der Bescheid bestandskräftig ist, ist eben Ende, egal ob per Elster übermittelt oder in Papierform. Die Frage zur Statistik stellt sich somit nicht.

P.S. Habe jetzt gesehen, daß der zitierte Standarttext auch in BY und Thüringen im Bescheid steht.
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RE: Statistiken zur Belegprüfung bei Elster? - Opa - 21.08.2008 16:00

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