Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)?
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21.08.2008, 12:12
Beitrag: #1
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Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)?
Hallo,
ich frage mich gerade, ob folgender Fall ein Verstoß gegen das Saldierungsverbot/Bruttoprinzip ist. Ein Bilanzierer (Kapitalgesellschaft) der nicht debitorisch bucht stellt im selben Monat eine Rechnung und eine dazugehörige Gutschrift. Z.B. Rechnung 1.000 EUR und Gutschrift -400 EUR. Im selben Monat geht die Differenz i.H.v. 600 EUR auf das Konto ein. Die Rechnungen werden zusammen hinter den Kontoauszug geheftet. Ist jetzt die Buchung "Bank an Erlöse 600 EUR" ein Verstoß gegen das Saldierungsverbot? Meine Meinung ist: nein. Posten der Aktiva wurden nicht mit Posten der Passiva und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet. Ist das evtl. ein Verstoß gegen den sog. "true an fair View" des § 264 Abs. 2 HGB? Meiner Meinung auch nicht, zumal das Konto Erlösminderungen (Gutschrift) sowieso in das Konto Erlöse abgeschlossen wird. Gruß Buchi P.S.: Ich hoffe ich langweile euch nicht mit dem Zeugs ![]() |
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Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)? - Buchi - 21.08.2008 12:12
RE: Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)? - Jive - 21.08.2008, 20:34
RE: Saldierungsverbot (§ 246 Abs. 2 HGB)? - Buchi - 21.08.2008, 20:48
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