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Zinsen beim Einzelunternehmer
14.08.2008, 14:27
Beitrag: #4
RE: Zinsen beim Einzelunternehmer
Dann würde ich es auch als gewerblich ansehen Sad
(Durch die Buchung auf Zinsertrag sind wir m.E. beim gewillkürten BV (vgl. H 4.2 (1) / "Gewillkürtes BV", 3. Speigelstrich: "die Zuordnung zu gewillkürten Betriebsvermögen erfordert, dass der notwendige Widmungsakt zeitnah in den Büchern oder Aufzeichnungen dokumentiert wird").

Und KESt+SolZ dann in der KAP als anzurechnende Steuern aus anderen Einkunftsarten.

... wobei ich mich frage, ob sich die Zuordnung nicht im Rahmen des JA wieder rückgängig machen lässt ... ???

Gruß

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RE: Zinsen beim Einzelunternehmer - Catja - 14.08.2008 14:27

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