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1 % Regelung u. Fahrtenbuch
03.08.2008, 16:14
Beitrag: #4
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch
warum ich eigentlich kein Gespräch möchte? Das kostet mich einen ganzen Vormittag für nichts. Die Rechtslage ist eindeutig-kein Fahrtenbuch= 1% Regel. Ich habe keinen Bock auf die ach so tragische Geschichte wie die Fahrtenbücher weggekommen sind. Märchenstunde war schon beim Lohnsteueraußenprüfer angesagt. Ich bin offen für persönliche Gespräche, da wo es Sinn macht. Hier macht es keinen, denn ich habe null Ermessensspielraum. Auch mein Chef sieht hier keinen Gesprächsbedarf. Für mich ist klar, dass der Berater und im schlimmsten Fall auch sein Madant nur kommen um bei mir auf die Tränendrüse zu drücken. Wir sind alle erwachsen genug, um zu wissen, dass dies keineswegs von Erfolg gekrönt sein wird.

Stil vom Berater wäre es gewesen, die Auflistung der Fahrten ordentlich zu prüfen, bevor er sie beim Finanzamt einreicht. Auch der Berater hätte den Knackpunkt mit der regelmäßigen Arbeitsstätte erkennen müssen. Das ist der zweite Fall in drei Monaten, wo ein Berater blindlings vom Mandanten erstellte Unterlagen einreicht und sich dies zu Ungunsten des Mandanten auswirkt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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1 % Regelung u. Fahrtenbuch - Kiharu - 01.08.2008, 20:26
RE: 1 % Regelung u. Fahrtenbuch - Kiharu - 03.08.2008 16:14

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