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Unterhalt
29.07.2008, 17:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2008 17:39 von Vorwitzig.)
Beitrag: #4
RE: Unterhalt
Hat der Ehemann die Ehefrau schon einmal darauf angesprochen, dass sie möglicherweise nicht alle steuermindernden Faktoren angegeben hat? Oftmals wissen die Leute gar nicht, was sie alles in Ansatz bringen können.

Ansonsten bleibt dem Ehemann meiner Meinung nach nur der Weg, die Steuerbelastung der Ehefrau unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände zu schätzen und die sich seiner Meinung nach ergebende steuerliche Mehrbelastung zu bezahlen. Den Restbetrag muss die Ehefrau dann einklagen. Im Klageverfahren muss dann geklärt werden, ob die Ehefrau alle Positionen in Abzug gebracht hat.

Aber weniger Unterhalt zahlen kann er nicht einfach. Wenn es einen Titel gibt, müßte er schon Vollstreckungsgegenklage erheben. Aber ich sehe keinen Grund für weniger Unterhalt, es sei denn, ihre Angaben bei der Steuer stimmen nicht mit den Angaben bei der Unterhaltsermittlung überein. Was hatte die Ehefrau denn als Belastungen (Werbungskosten, Sonderausgaben) bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Unterhalt - Opa - 29.07.2008, 13:35
RE: Unterhalt - Vorwitzig - 29.07.2008, 15:53
RE: Unterhalt - Opa - 29.07.2008, 16:10
RE: Unterhalt - Vorwitzig - 29.07.2008 17:38
RE: Unterhalt - Opa - 29.07.2008, 17:52

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