Unterhalt
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29.07.2008, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.07.2008 17:39 von Vorwitzig.)
Beitrag: #4
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RE: Unterhalt
Hat der Ehemann die Ehefrau schon einmal darauf angesprochen, dass sie m�glicherweise nicht alle steuermindernden Faktoren angegeben hat? Oftmals wissen die Leute gar nicht, was sie alles in Ansatz bringen k�nnen.
Ansonsten bleibt dem Ehemann meiner Meinung nach nur der Weg, die Steuerbelastung der Ehefrau unter Ber�cksichtigung aller ihm bekannten Umst�nde zu sch�tzen und die sich seiner Meinung nach ergebende steuerliche Mehrbelastung zu bezahlen. Den Restbetrag muss die Ehefrau dann einklagen. Im Klageverfahren muss dann gekl�rt werden, ob die Ehefrau alle Positionen in Abzug gebracht hat. Aber weniger Unterhalt zahlen kann er nicht einfach. Wenn es einen Titel gibt, m��te er schon Vollstreckungsgegenklage erheben. Aber ich sehe keinen Grund f�r weniger Unterhalt, es sei denn, ihre Angaben bei der Steuer stimmen nicht mit den Angaben bei der Unterhaltsermittlung �berein. Was hatte die Ehefrau denn als Belastungen (Werbungskosten, Sonderausgaben) bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht? Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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RE: Unterhalt - Vorwitzig - 29.07.2008, 15:53
RE: Unterhalt - Opa - 29.07.2008, 16:10
RE: Unterhalt - Vorwitzig - 29.07.2008 17:38
RE: Unterhalt - Opa - 29.07.2008, 17:52
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