Unterhalt
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29.07.2008, 15:53
Beitrag: #2
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RE: Unterhalt
Seiner Frau nur den Nachteil ersetzen, der ihr dadurch enstanden ist, dass der Unterhalt bei ihr versteuert wurde.
Also muss erst einmal die Steuer berechnet werden, die die Frau bei Angabe sämtlicher steuermindernder Sachverhalte hätte bezahlen müssen und dann die Steuer, die die Frau bei Angabe sämtlicher steuermindernder Sachverhalte und unter Berücksichtigung des bezahlten Unterhaltes hätte bezahlen müssen. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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Nachrichten in diesem Thema |
RE: Unterhalt - Vorwitzig - 29.07.2008 15:53
RE: Unterhalt - Opa - 29.07.2008, 16:10
RE: Unterhalt - Vorwitzig - 29.07.2008, 17:38
RE: Unterhalt - Opa - 29.07.2008, 17:52
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