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Teilleistungen und Vorsteuerabzug
25.07.2008, 09:21
Beitrag: #7
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug
servus,

also in der tat, die leistung muss erbracht worden sein, als teil- oder als gesamtleistung. eine ausnahme gilt eben nur für anzahlungen (vor leistung), bei denen muss dann natürlich gezahlt worden sein. solange keine teilleistung vorliegt und auf anzahlungen nicht geleistet wurde, gibt es keinen vost-abzug. habs eben nochmal im birkenfeld recherchiert.

mfg

showbee
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RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - showbee - 25.07.2008 09:21

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