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Teilleistungen und Vorsteuerabzug
24.07.2008, 15:50
Beitrag: #2
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug
Hm... zuerst habe ich, rein Gefühlstechnisch, dir sofort Recht gegeben.

Jetzt hab ich mal kurz bissel ins Gesetz und die Richtlinien geschaut:

R 180, Beispiel Nr. 5 wäre glaub sowas, oder?
Demnach wäre die obige Abschlagsrechnung als AZ-Rg. zu sehen und damit die VSt bei Zahlung abzugsfähig?

Aber im Schreiben vom 28.12.1970 (im Handbuch der Steuerveranlagung 2007 als Anlage zu R180) gibt es diese "Teilungsmaßstäbe", da steht bei Tischler z.B. Aufteilung Stückweise zulässig: eine Tür, ein Fenster. Daher ist ja nun doch eher die Frage, was macht dein Möbelhersteller? Liegt wirklich keine wirtschaftlich teilbare Leistung vor? Oder siehst du das anders als das FA?
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RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - lieschenmueller - 24.07.2008 15:50

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