Teilleistungen und Vorsteuerabzug
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24.07.2008, 15:29
Beitrag: #1
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Teilleistungen und Vorsteuerabzug
Hallo Leute ...
... kann mir mal bitte jemand sagen, ob das FA Borna mit folgender Behauptung Recht hat: "Für den Vorsteuerabzug nach §15 Abs.1 Nr.1 Satz 1 UStG ist es Voraussetzung das eine vollständige Leistung erbracht wurde." <- O-Ton Frau vom Amt Dem liegt folgender Fall zugrunde: Möbelhersteller/Bautischlerei hat Aufträge an Fremdleister gegeben (Volumen 100 TEUR). Der Fremdleister schreibt nun im Mai eine Abschlagrechnung von 30 TEUR über bereits erbrachte Herstellungs- und Einbauarbeiten. Es handelt sich somit um keine Vorschussrechnung i.S.d. Satz 2. FA Borna versagt nun den Vorsteuerabzug im Mai mit der Aussage, das hier keine Teilleistung vorliege da keine Bauabnahme erfolgte und auch keine wirtschaftlich teilbare Leistung vorliegt. Ich dachte immer das es für den Vorsteuerabzug ausreicht, das "überhaupt" eine Leistung erbracht wurde. Greetings ... |
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Teilleistungen und Vorsteuerabzug - Keaton - 24.07.2008 15:29
RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - lieschenmueller - 24.07.2008, 15:50
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RE: Teilleistungen und Vorsteuerabzug - Lemgun - 03.09.2008, 12:59
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