10. September um 10 Uhr
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11.07.2008, 14:21
Beitrag: #21
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RE: 10. September um 10 Uhr
Prinzipien hin oder her, entscheidend ist, wer macht die Gesetze und wie weit kann man das kontrollieren? Die gewählten Volksvertreter sind dazu auserkohren die Gesetze zu machen. Das Verfassungsgericht ist dazu auserkohren zu überprüfen, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Versucht man nun jedes Detail eines Steuergesetzes als Ableitung des Gleichheitssatzes darzustellen, übernimmt sich das BVerfG automatisch. Es beschwört automatisch die Gefahr heraus, dass die Juristen der Gerichte die wahre Gesetzgebung werden, obgleich sie nicht demokratischer Überprüfung unterliegen. Das Bundesverfassungsgericht schwebt nicht über allen anderen Verfassungsorganen, es ist nur eines. Insoweit kommt ihm nicht automatisch mehr Macht zu als dem gewählten Parlament. Was passieren kann, wenn das BVerfG sich zu weit aus dem Fenster lehnt, sieht man herrlich an der Vermögensteuer. In der Wissenschaft ist die Steuer umstritten. Gut. Diesen Streit (Erhebung ja/nein, Bemessungsgrundlage, Tarif, fiskalische Bedeutung) sollte doch aber bitte ein Gesetzgeber entscheiden und nicht ein Gericht en detail.
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