10. September um 10 Uhr
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11.07.2008, 13:52
Beitrag: #19
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RE: 10. September um 10 Uhr
Nachtrag passend zu Thema:
ARD-Sendung Kontraste verteidigt Kürzung der Pendlerpauschale Arbeitnehmer sollen ihrer Arbeit hinterher ziehen Presseinformation Die Sendung Kontraste hatte am gestrigen Donnerstag, den 10. Juli die Pendlerpauschale zum Thema. An sich nichts Neues, denn die Kürzung ist seit zwei Jahren immer wieder Thema von Fernsehsendungen. Dennoch war diesmal alles anders. Dem Zuschauer wurde suggeriert, dass die Kürzung gerecht sei und das Problem nur darin liege, dass die Betroffenen nicht bereit sind, an den Arbeitsort zu ziehen. Und die Freiheitsliebe in den USA musste als Rechtfertigung für die Einführung des Werkstorprinzips herhalten. Am Beispiel von zwei Pendlern versuchte die Sendung zu zeigen, dass diese nur deshalb fahren, weil sie ihr Häuschen im Grünen nicht aufgeben wollen. Folglich wurde das alte Argument ins Feld geführt, dass die Pendlerpauschale zur Zersiedelung der Landschaft führt. Erschütternd und peinlich nennt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine die Darstellung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht, wie unseriös die Behauptung ist. Ein Pendler, der täglich 50 km zur Arbeitsstelle fährt und auf seinen PKW angewiesen ist, bezahlt bereits bei Nutzung eines Kleinwagen rund 2.000 Euro für den Kraftstoff im Jahr. Die Gesamtkosten für seine Fahrt zur Arbeit betragen mehr das Doppelte. Selbst wenn die alte Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer wieder eingeführt werden sollte, gibt es über die Steuererstattung je nach Steuersatz nur 600 Euro bis 1.400 Euro zurück – beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Im Durchschnitt bleiben mehr als zwei Drittel der Kosten übrig. Das wird für keinen Arbeitnehmer ein Anreiz für den Wegzug ins Grüne sein. Es ist heutzutage für die meisten Arbeitnehmer völlig unmöglich, in unmittelbarer Nähe ihrer Arbeitsstelle zu wohnen. Hinzu kommt, dass viele Arbeitsverhältnisse und Arbeitsorte nicht dauerhaft sind. Die Forderung von Kontraste würde bedeuten, dass Arbeitnehmer als Nomaden ihrer Arbeit immer wieder hinterher ziehen, ans Werkstor. In der Sendung wurde dieses Werkstorprinzip mit Hinweis auf die Besteuerung in den USA und Großbritannien und deren Freiheitsliebe verteidigt. Auch wenn offen blieb, welche und wessen Freiheit gemeint ist, ein Zusammenhang zur Pendlerpauschale lässt sich nicht herstellen. Abgesehen von der Tatsache, dass selbst Steuerrechtler in den USA das deutsche Nettoprinzip befürworten, sei eine Frage an den Sender erlaubt: Soll mit Verweis auf die Freiheit auch das Sozialversicherungssystem der USA in Deutschland eingeführt werden? Man zog alle Register, um das Werkstorprinzip zu verteidigen. Gegenargumente gab es nicht. Um die Forderung von CSU-Parteichef Huber auf Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale ins Abseits zu stellen, wurde auf den Landtagswahlkampf und die gleichlautende Forderung der Linken verwiesen. Die bunte Zusammenstellung gipfelte in der Behauptung, Huber wolle kein einfaches Steuerrecht. Wer jedoch die Pendlerpauschale als kompliziertes Steuerrecht erklärt, betreibt Irreführung, so Rauhöft. Die Zeilen für die Pendlerpauschale nehmen nur ein Zehntel der Anlage N für Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung ein. Wer Kinderbetreuungskosten geltend macht, muss rund das Vierfache an Zeilen wie ein Pendler ausfüllen. Es geht vielmehr um die Frage, ob das Nettoprinzip für Arbeitnehmer, das heißt die Abziehbarkeit beruflicher Aufwendungen völlig aufgegeben werden soll. Wir setzen hier jedoch auf politische Vernunft und eine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, erklärt Rauhöft. Es ist zu hoffen, dass Darstellungen wie in der Sendung Kontraste ein Ausreißer bleiben. Berlin, 11. Juli 2008 |
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