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nachträgliche Rente
10.07.2008, 13:43
Beitrag: #1
nachträgliche Rente
Ist eine Rente die 06 beantragt wurde, aber erst 07 gewährt und gezahlt wird, ein Änderungsgrund für den Bescheid 06? M.E. nach § 11 nicht.

In 06 wurde Kranken bzw. Übergangsgeld bezogen, die Rentennachzahlung in 07 wurde teilweise mit Zahlungen direkt an die KK verrechnet (die allerdings nicht nachvollziehbar sind), so daß der Rentner diese Rentenzahlungen in der bescheinigten Höhe in 07 ja gar nicht erhalten hat.

Oder ist der Bescheid 06 doch zu ändern, mit Kürzung der damaligen Lohnersatzleistungen die dem 32b unterlagen?.
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nachträgliche Rente - Opa - 10.07.2008 13:43
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