10. September um 10 Uhr
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10.07.2008, 12:25
Beitrag: #10
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RE: 10. September um 10 Uhr
Opa schrieb:Sorry, aber diese Haltung kann ich nicht nachvollziehen. Die Kürzung/Streichung verstößt m.E. eindeutig gegen das sogenannte Nettolohnprinzip, ist also nicht rechtsstaatlich, und es ist verfassungswidrig nur für Haushaltsengpässe Steuererhöhungen vorzunehmen. (...) @Opa Ich schreibe gerade meine Dr. Arbeit zum Thema. Ich kann dir sagen, dass "Nettoprinzip" ist nur ein gesetzgeberisches Prinzip, es lässt sich nicht direkt aus der Verfassung ableiten. Nur wenn man bspw. wie Kirchhof so frei ist und aus einem "zugleich" in Art. 14 GG den Halbteilungsgrundsatz ableiten will oder wenn man aus Art. 3 GG (Gleichbehandlung) das ganze EStG-System ableiten will (nach dem Motto die Verfassung enthält alle Einzelgesetze in nuce, weshalb der Gesetzgeber nur "folgerichtig" ableiten müsse), kann man wirklich zu dieser Meinung gelangen. Wenn aber Geld ausgeben Politik ist, dann muss auch Geld einnehmen Politik sein. Sei mal ehrlich zu dir selbst und lese mal das GG. Da steht nix von objektiven Nettoprinzip bei der Einkommensteuer. Du findest Sozialstaatsprinzip, Eigentumsfreiheit, Gleichbehandlung. Wenn du es so treibst wie die ganzen "ableiter" musst du faktisch Tipke (vgl. Buch die Steuerrechtsordnung in 3 Bänden) recht geben und sagen, alle Steuern die nicht USt & ESt sind, sind verfassungswidrig. Mit Verlaub, dann wäre aber auch das Elterngeld verfassungswidrig, weil es wider der Bedürftigkeit denen mehr gibt, die weniger brauchen... eine müßige Diskussion. Wenn meine Diss. fertig ist, werde ich dir gerne meine Arbeitsergebnisse weiter referieren. Gruß, showbee |
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