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Arme FÄ oder Nieders. FG schlägt zu Teil II
03.07.2008, 11:29
Beitrag: #1
Arme FÄ oder Nieders. FG schlägt zu Teil II
Hallo,

heute über Haufe gekommen.

Bin gespannt wie die Ämter reagieren werden. Der einfachste Weg wäre doch alle Bescheide unter VdN stellen. Dann liegt der schwarze Peter wieder beim Stpfl. bzw. Berater wegen der Überwachung der Fristigkeit und die Vorläufigkeit löst sich im Nirvana auf.

Gruß T.D.

P.S. habe gerade 7 Einsprüche geschrieben Smile lol

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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Arme FÄ oder Nieders. FG schlägt zu Teil II - tolledeu - 03.07.2008 11:29

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