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Verluste aus V+V in Spanien
02.07.2008, 15:30
Beitrag: #2
RE: Verluste aus V+V in Spanien
Hallo,

die Finanzämter müssen nach derzeitiger Rechtslage die Verluste wegen des § 2a EStG gesondert feststellen.

Gegen diesen Bescheid und gegen den EStB dann Einspruch einlegen mit Hinweis auf anhängige EuGH-Verfahren C-414/06 sowie C-157/07 und Ruhen des Verfahrens beantragen.

Gruß

der Petz
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Verluste aus V+V in Spanien - Dragon - 02.07.2008, 14:40
RE: Verluste aus V+V in Spanien - Petz - 02.07.2008 15:30

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