Verluste aus V+V in Spanien
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02.07.2008, 15:30
Beitrag: #2
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RE: Verluste aus V+V in Spanien
Hallo,
die Finanzämter müssen nach derzeitiger Rechtslage die Verluste wegen des § 2a EStG gesondert feststellen. Gegen diesen Bescheid und gegen den EStB dann Einspruch einlegen mit Hinweis auf anhängige EuGH-Verfahren C-414/06 sowie C-157/07 und Ruhen des Verfahrens beantragen. Gruß der Petz |
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Nachrichten in diesem Thema |
Verluste aus V+V in Spanien - Dragon - 02.07.2008, 14:40
RE: Verluste aus V+V in Spanien - Petz - 02.07.2008 15:30
RE: Verluste aus V+V in Spanien - Kiharu - 03.08.2008, 21:03
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